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   OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22   

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https://dejure.org/2022,40043
OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22 (https://dejure.org/2022,40043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22 (https://dejure.org/2022,40043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22 (https://dejure.org/2022,40043)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    aa) Sind - wie vorliegend - die (Beweis-) Anträge des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht schon durch eine lediglich nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 06. August 2003, 2 BvR 1071/03, Rz. 29, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

    Vielmehr ist eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, Rz. 39, Juris; Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1311/16, Rz. 3, Juris; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2018, VI ZR 106/17, Rz. 11, Juris) oder bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, Rz. 14, Juris; Beschluss vom 02. Oktober 2003, 2 BvR 149/03, Rz. 7, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVErfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    bb) Soweit die Rechtsmittelbegründung unvollständige Akteneinsicht, namentlich in die Messdateien, die Messserie und die Rohmessdaten, sowie die Ablehnung der Anträge des Betroffenen auf Unterbrechung, hilfsweise Aussetzung des Verfahrens rügt und sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18, bezieht, erhebt sie keine Gehörsrüge, sondern macht einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren geltend.

    Bei der Frage, ob dem Betroffenen ein Anspruch auf Beiziehung nicht bei der Akte befindlicher Unterlagen zusteht, geht es letztlich nicht um die Informationsverwertung (Gehörsrüge), sondern um die Informationsbeschaffung im Sinne einer Waffengleichheit (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18, Juris).

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 1827/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Einsatz eines "Lügendetektors" im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    aa) Sind - wie vorliegend - die (Beweis-) Anträge des Betroffenen durch das Gericht beschieden worden, kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht schon durch eine lediglich nach einfachem Recht zu Unrecht erfolgte Ablehnung in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 06. August 2003, 2 BvR 1071/03, Rz. 29, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

    Als willkürlich erscheint ein Richterspruch aber nur, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht, während eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein die Gerichtsentscheidung nicht willkürlich macht und von einer willkürlichen Missdeutung insbesondere nicht gesprochen werden kann, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVErfG, Beschluss vom 07. April 1998, 2 BvR 1827/97, Rz. 11, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    S. Bildverarbeitungssysteme GmbH handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 39, 291).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Vielmehr ist eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, Rz. 39, Juris; Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1311/16, Rz. 3, Juris; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2018, VI ZR 106/17, Rz. 11, Juris) oder bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, Rz. 14, Juris; Beschluss vom 02. Oktober 2003, 2 BvR 149/03, Rz. 7, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2021 - 4 Rb 12 Ss 1094/20

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Betroffenen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 80 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG auf Fälle von Verstößen gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens besteht nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm kein Raum (OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2019, III-4 Rbs 377/18; KG, Beschluss vom 02. April 2019, 3 Ws (B) 97/19 - 122 Ss 43/19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 2021, 4 Rb 12 Ss 1094/20; sämtlich zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Vielmehr ist eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, Rz. 39, Juris; Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1311/16, Rz. 3, Juris; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2018, VI ZR 106/17, Rz. 11, Juris) oder bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, Rz. 14, Juris; Beschluss vom 02. Oktober 2003, 2 BvR 149/03, Rz. 7, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Vielmehr ist eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, Rz. 39, Juris; Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1311/16, Rz. 3, Juris; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2018, VI ZR 106/17, Rz. 11, Juris) oder bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, Rz. 14, Juris; Beschluss vom 02. Oktober 2003, 2 BvR 149/03, Rz. 7, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvR 336/19

    Klageerzwingungsverfahren (Unzulässigkeit eines in englischer Sprache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Außerdem verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2020, 2 BvR 336/19, Juris).
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22
    Vielmehr ist eine Verletzung des Gehörsanspruchs nur dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, 1 BvR 986/91, Rz. 39, Juris; Beschluss vom 12. September 2016, 1 BvR 1311/16, Rz. 3, Juris; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2018, VI ZR 106/17, Rz. 11, Juris) oder bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, Rz. 14, Juris; Beschluss vom 02. Oktober 2003, 2 BvR 149/03, Rz. 7, Juris; Beschluss vom 22. Mai 2015, 1 BvR 2291/13, Rz. 5, Juris).
  • BVerfG, 06.08.2003 - 2 BvR 1071/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Begründungsanforderungen an ein

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 4 RBs 377/18

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs; Rohmessdaten; Rügevorbringen

  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 148/21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs;

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

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